Insolvenz: Art Wave GmbH

Published On: Montag, 22.04.2024By Tags:

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 138/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 102097 eingetragenen Art Wave GmbH, Lagerstraße 34 a, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Friederike Kappich

Geschäftszweig: die Beratung und Belieferung mit Kunstgegenständen, die Herstellung von Rahmen und sonstigen Dekorgegenständen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen, werden nicht ausgeübt.

ist am 19.04.2024, um 11:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 138/24
Amtsgericht Hamburg, 19.04.2024

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