Bericht zum Insolvenzeröffnungsverfahren
Aktenzeichen: 43 IN 910/24
Amtsgericht Bielefeld
Datum: 16.12.2024
1. Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Arundo GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 5084, wurde am 16.12.2024 um 18:41 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet.
- Sitz der Schuldnerin:
Im Himmelreich 37, 32120 Hiddenhausen - Persönlich haftende Gesellschafterin:
Arundo Verwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6684, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Busse.
2. Anordnung der vorläufigen Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thore Voß bestellt.- Anschrift: Sperlichstraße 10, 48151 Münster
- Einschränkung der Verfügungsmacht:
Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). - Zahlungsverbot für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Arundo GmbH & Co. KG (Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt:
- Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
- Eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Drittschuldner werden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt:
- Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
3. Rechtliche Auswirkungen der Anordnung
Durch die vorläufige Insolvenzverwaltung wird die Verfügungsmacht der Arundo GmbH & Co. KG eingeschränkt, um das Vermögen zu sichern und den ordnungsgemäßen Ablauf des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Kontrolle über die Vermögenswerte der Schuldnerin und übernimmt die Verantwortung für eingehende Gelder. Drittschuldner sind verpflichtet, dieser gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten.
4. Verfahrensstand:
Die Anordnung ist ab dem 16.12.2024 wirksam.
Aktenzeichen: 43 IN 910/24
Amtsgericht Bielefeld
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