Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 149/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25459 eingetragenen Assindia Immobilien GmbH, Germaniastraße 241, 45355 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Goran Topal, Schorlemer Straße 6a, 48612 Horstmar und Herrn Michael Dahmer, Germaniastraße 241, 45355 Essen
Geschäftszweig: Kauf und Verkauf von Immobilien, Bewertung von Immobilien usw.
ist am 12.07.2024, um 17:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Joachim C. Mohlitz, Alfredstr. 220, 45131 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 149/24
Amtsgericht Essen, 12.07.2024
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