74 IN 20/24 DUD: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AT Solid GmbH, Dr.-Hellrung-Straße 5, 37115 Duderstadt (AG Göttingen, HRB 206598), vertr. d.: 1. Hans Petrasch, (Geschäftsführer), 2. Eric Reuting, (Geschäftsführer), ist am 21.02.2024 um 16:00 Uhr folgendes angeordnet worden:
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: s.mitter@westhelleundpartner.eu bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Verwalterin wirksam sind. Es wird der Antragstellerin insbesondere untersagt, ohne Zustimmung der vorläufigen Verwalterin Gegenstände ihres Vermögens zu veräußern und/oder zu belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für die Antragstellerin nicht mehr verrechnen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für unbewegliche Gegenstände und für vor Erlass dieses Beschlusses erfolgte Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.
Amtsgericht Göttingen, 21.02.2024
Kommentar hinterlassen