Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 199/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 111763 eingetragenen Atbas International GmbH, Methweg 14, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn André Kunze, Auf dem Nippes 10, 51588 Nümbrecht und Herrn François Gustaaf Maria Leuchter, Methweg 14, 50823 Köln
Geschäftszweig: die Projektentwicklung von Minen, Immobilien und Bauvorhaben, Unternehmensberatung, Beteiligung an anderen Unternehmen, Verwaltung von eigenem Vermögen,
ist am 10.09.2024, um 18:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Widdersdorfer Str. 190, 50825 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 199/24
Amtsgericht Köln, 10.09.2024
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