Az.: 4 IN 38/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
AutarcTech GmbH, Im Herrmannshof 21, 91595 Burgoberbach, vertreten durch den Geschäftsführer Bäuerle Matthias
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRB 5725
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Meyerhuber Rechtsanwälte Partnerschaft mbb
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 28.02.2024 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)951285-0, Telefax: +49(911)951285-10, Email: advo@ra-dr-beck.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Kommentar hinterlassen