Deutschland

Insolvenz: Autarkiekonzepte GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 976/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autarkiekonzepte GmbH, Gerhard-Ellrodt-Straße 50, 04249 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 40719
vertreten durch den Geschäftsführer Maximilian Gerhardt

– wurde durch Beschluss vom 28.05.2024 entschieden:

Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

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