Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 114/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 9084 eingetragenen B. Maier Wasserkraft GmbH Anlagenbau, An der Bleiche 9, 33813 Oerlinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Robert Loth
Geschäftszweig: Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb sowie der Handel mit Maschinen und Anlagen aller Art zur Gewinnung von Energie aus Wasserkraft sowie zur Regulierung und Reinigung von Wasser
ist am 12.06.2024, um 12:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Holger Theurich, Gerichtsstr. 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 114/24
Amtsgericht Detmold, 12.06.2024
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