In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
B4H Brennstoffzelle4Home GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus 14252 CB), Geschäftszweig: Entwicklung, Herrstellung, Vertrieb von Brennstoffzellen- und anderen Energiesystemen, Berliner Straße 20, 03172 Guben, eingetragener Sitz: Guben, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Karolina Balthasar, Berliner Straße 20, 03172 Guben ist heute, am 8.4.2024, um 12:45 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Cottbus, den 8.4.2024
63 IN 130/24
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