Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 204/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 69218 eingetragenen BANDURA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, c/o Development Partner GmbH i.L., Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, frühere Anschrift: Gebäude 055, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald,, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 106424 eingetragene BANDURA Beteiligungs GmbH, Kaistr. 2, 40221 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Koschier,
ist am 24.09.2024, um 12:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 204/24
Amtsgericht Düsseldorf, 24.09.2024
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