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Insolvenz: B&B Immobilien GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der B&B Immobilien GmbH, ansässig in Rastede, Königstraße 7, 26180 Rastede, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 214158, vertreten durch die Geschäftsführer Mark Blanché, Achternmeerstraße 171, 26203 Wardenburg, und Bernd Bohlen, Florianstraße 23, 26131 Oldenburg, wurde am 11. Januar 2024 um 14:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft angeordnet. Entscheidungen über das Vermögen der Gesellschaft dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters getroffen werden. Dieser wurde in der Person von Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, bestellt.

Gläubiger der Gesellschaft sind aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 InsO unter Berücksichtigung des Insolvenzbeschlusses geltend zu machen.

Der vollständige Beschluss ist beim Insolvenzgericht einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung:
Die Entscheidung kann von der Antragstellerin oder, im Falle der Anfechtung der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, von jedem Gläubiger mittels sofortiger Beschwerde angefochten werden. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Oldenburg, Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung. Für den Fristbeginn ist das frühere der beiden Ereignisse maßgebend. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts einzureichen und muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen, die Erklärung der Einlegung der Beschwerde enthalten und begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg, 11. Januar 2024

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