Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 61/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79157 eingetragenen Bechtolsheim Falkensee GmbH, Kaiser-Friedrich-Ring 63, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philipp Freiherr von Mauchenheim genannt Bechtolsheim,
ist am 11.04.2024, um 11:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Prof. Dr. Jan Roth, Im Zollhafen 2 – 4, 50678 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
505 IN 61/24
Amtsgericht Düsseldorf, 11.04.2024
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