Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 88/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24847 eingetragenen Belmento GmbH, Im Tiergarten 17 a, 53343 Wachtberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Daniel Ernst Ackermann, Im Tiergarten 17 a, 53343 Wachtberg und Herrn Holger Schmieding, Eichenweg 1, 53842 Troisdorf und Herrn Volker Podendorf, Schwickingsfeld 46, 46282 Dorsten
Geschäftszweig: die Entwicklung, die Produktion und der Handel von Lifestyle-Produkten
ist am 18.07.2023, um 12:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 88/23
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