Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 422/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8551 eingetragenen Betonfertigteile Gralke GmbH, Emscherstr. 1, 45701 Herten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stefan Weihrauch, Franz-Lehar-Str. 22, 45772 Marl und Herrn Oliver Weihrauch, Buschstr. 13g, 45701 Herten
ist am 24.06.2024, um 13:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Udo Claes-Hellmich, Am Steintor 3, 45657 Recklinghausen bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 422/24
Amtsgericht Bochum, 24.06.2024
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