Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 486/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Betonwerk Schrewe GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 12, 32312 Lübbecke, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin Betonwerk Schrewe Verwaltungs-GmbH, Ravensberger Straße 60, 32312 Lübbecke, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Friedrich Schrewe,
ist am 10.07.2024, um 11:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 486/24
Amtsgericht Bielefeld, 10.07.2024
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