Aktenzeichen: 2 IN 202/23
In dem Verfahren über den Antrag der BH Grundbesitz GmbH & Co. KG, ansässig in der Fidel-Kreuzer-Straße 1, 86825 Bad Wörishofen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Energy Consulting Bayern GmbH (Registergericht: Amtsgericht Memmingen, Register-Nr.: HRA 13166) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen, erlässt das Amtsgericht Memmingen am 26.09.2024 den folgenden
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) wird am 26.09.2024 um 08:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO).
Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Es wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henrik Brandenburg bestellt.
Adresse: Hirnbeinstraße 15, 87435 Kempten (Allgäu)
Telefon: +49 (831) 206914-70
Telefax: +49 (831) 206914-79
E-Mail: henrik.brandenburg@mhbk.de
Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen.
- Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 3 InsO).
- Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
- Er wird zudem beauftragt, gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1 und 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen in diesem Verfahren vorzunehmen. Davon ausgenommen sind gerichtliche Entscheidungen an die Schuldnerin, die direkt vom Insolvenzgericht zugestellt werden.
- Die öffentlichen Bekanntmachungen verbleiben weiterhin in der Zuständigkeit des Insolvenzgerichts.
Verfügungsverbot:
Gleichzeitig wird der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt InsO auferlegt.
Amtsgericht Memmingen – Insolvenzgericht
Beschlussdatum: 26.09.2024
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