Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 169/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 164526 eingetragenen bimoso Consulting GmbH, Hans-Henny-Jahnn-Weg 53, 22085 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Martin-Duwendag
Geschäftszweig: Unternehmensberatung in den Bereichen Digitalisierung und Projektmanagement sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten aller Art
ist am 30.05.2024, um 10:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Nickel, Ferdinandstraße 29 – 33, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 169/24
Amtsgericht Hamburg, 30.05.2024
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