Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 401 IE 981/21
der Biogas Barleben-Ebendorf GmbH & Co. KG, Olvenstedter Straße 39179 Barleben-Ebendorf, Amtsgericht Nürnberg , HRA 16522
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin UDI Biomasse Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Trautner
– ergeht am 21.05.2021 nachfolgende Entscheidung:
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§§ 270c Abs. 3 S. 1; 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteilgten aus.
401 IE 981/21 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 25.05.2021
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