Aktenzeichen: 60 IN 47/24
Datum der Anordnung: 23.12.2024, 13:20 Uhr
1. Betroffene Gesellschaft:
Biogas Linden GmbH & Co. KG
Adresse: Nachtkoppeln 1 a, 25791 Linden
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg
Handelsregister-Nr.: HRA 5765 PI
Vertreten durch: Biogas Linden Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Tim Blohm und Thies Köster
2. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Das Amtsgericht Meldorf hat am 23.12.2024 zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).
3. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Simon Boës
Adresse: Krohnstieg 43, 22415 Hamburg
4. Verfügungsbeschränkungen:
Es wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
Diese Regelung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ausdrücklich berechtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
5. Rechte und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Sicherung und Überwachung:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Forderungseinzug:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Außenstände der Schuldnerin einzuziehen und alle eingehenden Gelder zu verwalten.
Prüfung:
Die Insolvenzverwalterin ist verpflichtet, die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und festzustellen, ob ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren vorliegt.
6. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden:
Frist:
Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
Einreichung:
Amtsgericht Meldorf, Domstraße 1, 25704 Meldorf
Alternativ: Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts (Fristwahrung bei rechtzeitigem Eingang beim Amtsgericht Meldorf).
Form:
Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll.
Die Beschwerde muss unterzeichnet sein, die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und den Umfang der Anfechtung enthalten.
Elektronische Einreichung:
Einfache E-Mails sind unzulässig.
Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Details zur elektronischen Kommunikation sind auf der Website www.justiz.de verfügbar.
Zusammenfassung:
Das Amtsgericht Meldorf hat am 23.12.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Biogas Linden GmbH & Co. KG angeordnet. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Simon Boës, erfolgen. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der Vermögenswerte sowie die Prüfung der Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Amtsgericht Meldorf, 23.12.2024
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