Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 198/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12817 eingetragenen Brökelmann und Henkel Handschuhwerke GmbH, Breite Straße 17, 57076 Siegen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frithjof Henkel und Herrn Konrad Henkel, Harkortstraße 3, 57072 Siegen
Geschäftszweig: Die Produktion von Handschuhen aus Nitril und ähnlichen Ausgangsstoffen für den Einsatz in allen medizinischen Bereichen und allen damit artverwandten Produkten zur persönlichen Schutzausrüstung im Bereich der Arbeitssicherheit für Kliniken, Arztpraxen und weiteren medizinischen Berufsfeldern.
ist am 12.12.2023, um 16:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 198/23
Amtsgericht Siegen, 12.12.2023
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