Az.: 8 IN 643/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Burghardt Neubau Eisenbahnstraße GmbH & Co. KG, Hauptstraße 14, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRA 43014, vertreten durch: Projekt Eisenbahnstraße 178 GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 52182), diese vertreten durch: Waldemar Burghardt (Geschäftsführer), Anna Limpert-Burghardt (Geschäftsführerin), ist am 15.12.2023 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, (Ffm.-Fach 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/95 91 10 – 0, Fax: 069/95 91 10 – 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.12.2023
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