Nürnberg IN 1576/22 Im Insolvenzverfahren der callMAXX Vertriebsgesellschaft mbH, mit Sitz in Lauf und vertreten durch Geschäftsführer Uwe Brauer, hat das Amtsgericht Nürnberg am 3. Januar 2024 um 12:00 Uhr einen entscheidenden Beschluss gefällt. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Nummer HRB 27676, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt.
Wesentliche Inhalte des Beschlusses:
Allgemeines Verfügungsverbot für den Geschäftsführer: Uwe Brauer wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, das ihm untersagt, über Vermögensgegenstände der Schuldnerin zu verfügen. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen.
Vorläufige Insolvenzverwaltung: Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin wird eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Dr. Hartmut Krüger aus Nürnberg ernannt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Betroffene können gegen die Entscheidung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Nürnberg einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingereicht werden.
Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen:
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht ausreicht. Sie müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Dieser Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg ist ein wichtiger Schritt im Insolvenzverfahren der callMAXX Vertriebsgesellschaft mbH und zielt darauf ab, das Vermögen des Unternehmens während des Verfahrens zu sichern und zu verwalten.
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