Az.: 8 IN 418/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CAPANOVA GmbH, Hermannstraße 42a, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 112970), vertr. d.: Benjamin Koch, Am Erlenbach 9, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), ist am 15.07.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, -Reimer Rechtsanwälte-, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0, Fax: 069/203476-99, E-Mail: t.rittmeister@reimer-rae.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.07.2024
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