AG Pinneberg 71 IN 206/23Im Insolvenzverfahren bezüglich der CCP GmbH, ansässig in der Am Dolmen 7, 25494 Borstel-Hohenraden und vertreten durch Geschäftsführer Christian Pflüger, eingetragen beim Amtsgericht Pinneberg unter HRB 17866, wurde am 29. Dezember 2023 um 14:30 Uhr folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Zum Schutz des Vermögens der CCP GmbH vor negativen Veränderungen wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO). Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen aus der Neuer Wall 25, 20354 Hamburg, bestellt.
Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind Verfügungen über das Vermögen der CCP GmbH nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig. Dies beinhaltet auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Pinneberg, Außenstelle in Schenefeld, einzureichen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Elektronische Rechtsbehelfe müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Amtsgericht Pinneberg – Insolvenzgericht – 29.12.2023
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