Das Amtsgericht Hamburg hat im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CEBE Reinigungschemie GmbH, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer HRB 29735 und vertreten durch Geschäftsführerin Maria Inmaculada Gutierrez Otero, wesentliche Schritte unternommen. Das Unternehmen, dessen Geschäftsbereich die Herstellung, den Vertrieb, Export und Import von Reinigungschemikalien umfasst, steht seit dem 28. Dezember 2023, 12:46 Uhr, unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm aus Hamburg bestellt. Mit dieser Bestellung sind alle Vermögensverfügungen des Unternehmens nur noch mit seiner Zustimmung wirksam, gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 der Insolvenzordnung (InsO).
Darüber hinaus wurde eine wichtige Anordnung getroffen, die Zahlungen an das Unternehmen betrifft. Gläubiger, also Drittschuldner der CEBE Reinigungschemie GmbH, dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten. Stattdessen sind sie aufgefordert, alle Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu tätigen. Dieser ist auch ermächtigt, alle Bankguthaben und sonstigen Forderungen des Unternehmens einzuziehen.
Zusätzlich wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen, soweit sie unbewegliche Gegenstände betreffen, vorläufig eingestellt. Diese Entscheidung dient dem Schutz des Vermögens der CEBE Reinigungschemie GmbH während des laufenden Insolvenzverfahrens.
Dieser Beschluss des Amtsgerichts Hamburg stellt einen wichtigen Schritt in der Abwicklung des Insolvenzverfahrens dar und soll eine geordnete Bearbeitung der finanziellen Situation des Unternehmens ermöglichen.
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