Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 180/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 25895 eingetragenen CENTRUM Düsseldorf, Kö 28 Vermögensverwaltung GmbH & Co.KG, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 89460 eingetragene CENTRUM Düsseldorf, Kö 28 Komplementär GmbH, Kaistr. 8b, 40221 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rudolf Martin Purps,
ist am 10.09.2024, um 09:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
501 IN 180/24
Amtsgericht Düsseldorf, 10.09.2024
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