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Insolvenz:CG Leipzig Ost Prefab GmbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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Bericht über die vorläufige Insolvenzeröffnung
Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht

Aktenzeichen: 403 IN 1908/24
Datum der Anordnung: 23.12.2024, 11:12 Uhr

1. Betroffene Gesellschaft:
CG Leipzig Ost Prefab GmbH & Co. KG, Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig
Vertreten durch:

Persönlich haftende Gesellschafterin: GGp Verwaltungs GmbH
Geschäftsführer: Ulf Graichen
Geschäftsführer: Christoph Gröner

2. Anordnung zur Sicherung der Insolvenzmasse:
Das Amtsgericht Leipzig hat die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung und Erhaltung der künftigen Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger.

3. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer
c/o White & Case LLP
Hainstraße 8, 04109 Leipzig

Telefon: 0341 9625450
Telefax: 0341 96254529
E-Mail: insoleipzig@whitecase.com

4. Rechte und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat folgende Aufgaben und Befugnisse:

Unternehmensüberwachung: Kontrolle der Unternehmensführung sowie Sicherung und Erhaltung des Vermögens im Interesse der Gläubiger.
Besitznahme: Berechtigung, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen (inklusive Bankguthaben) auf ein Sonderkonto einzuziehen.
Zugriffsrechte: Betreten der Geschäftsräume, Einsichtnahme in Bücher und Geschäftspapiere sowie Einholung von Auskünften bei Behörden, Banken, Steuerberatern und weiteren Stellen (§ 22 Abs. 3 InsO).
Einschränkung der Verfügungsgewalt: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

5. Einschränkung der Zwangsvollstreckung:

Bereits eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (außer bei unbeweglichen Gegenständen) werden eingestellt.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen (mit Ausnahme von Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft) sind untersagt.

6. Pflichten der Schuldnerin:

Transparenz: Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einblick in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren.
Auskunftspflicht: Alle erforderlichen Auskünfte müssen erteilt werden (§ 22 Abs. 2 InsO).

7. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden:

Frist: Zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung
Einreichung: Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Zustellung: Erfolgt durch Post oder öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Für elektronische Einreichungen gelten spezifische Anforderungen (u. a. qualifizierte elektronische Signatur gemäß ERVV).

Zusammenfassung:
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung am 23.12.2024 übernimmt Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer die Überwachung der Unternehmensführung der CG Leipzig Ost Prefab GmbH & Co. KG. Ziel ist die Sicherung der Vermögenswerte im Interesse der Gläubiger. Alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

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