Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 114/23 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 19352 eingetragenen Cherry Communication GmbH & Co. KG, Heiliger Weg 60, 44135 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Marcel Carlos Sanches Hoffmann, Michael-Ende-Str. 27, 44339 Dortmund ist am 15.03.2024, um 08:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Benjamin Thier, Arndtstraße 28, 44135 Dortmund bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 258 IN 114/23 Amtsgericht Dortmund, 15.03.2024
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