Bericht über die vorläufige Insolvenzeröffnung
Amtsgericht Coburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: IN 293/24
Datum der Anordnung: 23.12.2024, 11:00 Uhr
1. Betroffene Gesellschaft:
Coburger Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG
Adresse: Mühlenweg 1-2, 96487 Dörfles-Esbach
Vertreten durch:
Persönlich haftende Gesellschafterin: Verpackungsmittel Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Geschäftsführer: Hein Robert Georg
Registergericht: Amtsgericht Coburg
Register-Nr.: HRA 838
2. Anordnung zur Sicherung des Schuldnervermögens:
Das Amtsgericht Coburg hat die vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet. Ziel ist es, nachteilige Veränderungen am Vermögen der Schuldnerin zu verhindern (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO).
3. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Klaus-Christof Ehrlicher
Adresse: Rosenauer Straße 22, 96450 Coburg
Telefon: +49 (9561) 8034-800
Telefax: +49 (9561) 8034-34
4. Rechte und Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen, einschließlich der Einziehung von Außenständen, sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
Sicherung des Vermögens: Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Schuldnervermögen vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren und im Interesse der Gläubiger zu sichern.
5. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden:
Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (§ 9 InsO).
Einreichung:
Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Straße 1, 96450 Coburg
Alternativ: Vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts (die Frist ist gewahrt, wenn die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Coburg eingeht).
Form der Einreichung:
Schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle.
Als elektronisches Dokument (nicht per einfacher E-Mail), sofern die gesetzlichen Anforderungen gemäß der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) erfüllt sind.
6. Besondere Hinweise zur elektronischen Einreichung:
Rechtsbehelfe durch Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts müssen als elektronisches Dokument eingereicht werden. Die Dokumente müssen:
Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder
Auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden, z. B. über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation sind unter www.justiz.de verfügbar.
Zusammenfassung:
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Coburg vom 23.12.2024 wurde über den Antrag der Coburger Kartonagenfabrik GmbH & Co. KG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Klaus-Christof Ehrlicher wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin dürfen nur mit dessen Zustimmung erfolgen, einschließlich der Einziehung von Außenständen.
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