Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 207/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 31209 eingetragenen COMOVI smarte Mietverwaltung NRW GmbH, Hofaue 75, 42103 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Eva Wirnshofer, Höhscheider Str. 7 – 21, 42699 Solingen
ist am 10.09.2024, um 15:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Marion Rodine, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
504 IN 207/24
Amtsgericht Wuppertal, 10.09.2024
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