Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 91/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 77863 eingetragenen Dahl & Partner Vermögensverwaltung AG, ehemals: Große Theaterstraße 42, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Marcus Jendraszek, und Herrn Sascha Viets,
Geschäftszweig: die Anlageberatung, Vermittlung u. Verwaltung fremder Vermögenswerte sowie d. Anlage eigener Vermögenswerte m. Ausnahme v. erlaubnispflichten Tätigkeiten
ist am 22.03.2024, um 12:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 91/24
Amtsgericht Hamburg, 22.03.2024
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