Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 378/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 179496 eingetragenen dasbob Ideenfabrik GmbH, Rothenbaumchaussee 79, Townhouse, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Froberg,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens sind Erschaffung von Markenidentität, Markenstrategien, Werbebotschaften, Druckdesign, digitale Inhalte und PR, Öffentlichkeitsarbeit, Entwicklung von Bewegtbildformaten zur erfolgreichen Vermarktung auf verschiedenen Kanälen sowie Steuerung aller internen und externen Kommunikationsprozesse. Die Gesellschaft kann alle Art von nicht genehmigungspflichtigen Tätigkeiten durchführen, die dem Gesellschaftszweck nahestehen und dienlich sind.
ist am 16.04.2024, um 11:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 378/23
Amtsgericht Hamburg, 16.04.2024
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