Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 120/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16732 eingetragenen DeFi Trading GmbH, Baulandstraße 2 c, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Blomtrath, Baulandstraße 2 c, 45896 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Handel mit Kryptowährungen und Verwaltung eigenen Vermögens.
ist am 12.08.2024, um 11:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d’Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
160 IN 120/24
Amtsgericht Essen, 12.08.2024
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