Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 68/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27981 eingetragenen deinSchrank.de Holding GmbH, Industriestraße 2, 53359 Rheinbach, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christoph Jung, Linienstraße 215, 10119 Berlin und Frau Gisela Cousland, An den Tällen 1, 53925 Kall
Geschäftszweig: Erwerb, Verwaltung und Veräußerung eigenen Vermögens, sowie die Erbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen
ist am 26.06.2023, um 11:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Rabinstr. 1, 53111 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 68/23
Amtsgericht Bonn, 26.06.2023
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