Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 1646/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der DGIB Immobilien GmbH, Hildebrandstraße 7, 01219 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 26376
vertreten durch den Geschäftsführer Hermann Baumeister
vertreten durch die Gesellschafterin Claudia Jänsch
wurde am 18.08.2010 um 17:00 Uhr Rechtsanwalt Ulrich Kraft, Wasastraße 15,
01219 Dresden, lnternet/Email: www.hww.eu, zum vorläufigen Insolvenzverwalter
bestimmt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der Vermögensmasse sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen
Insolvenzverwalter leisten, es sei denn er stimmt der Leistung an den
Schuldner zu.
Die Einzelzwangsvollstreckung wurde eingestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
532 IN 1646/10
Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, 19.10.2010
Kommentar hinterlassen