Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 44/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16810 eingetragenen Dienstleistungszentrum Jepp GmbH, Tiergartenstraße 35, 47533 Kleve, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tim Jepp, und Frau Charline Jepp, Danziger Str. 21 , 47574 Goch
Geschäftszweig: Errichtung und Betrieb eines Pflegedienstes, insbesondere Erbringung von (Assistenz-) Dienstleistungen aller Art im Bereich der (Intensiv-)Pflege und (Intensiv-)Betreuung
ist am 23.09.2024, um 09:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Natascha Habura, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
49 IN 44/24
Amtsgericht Kleve, 23.09.2024
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