Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 990/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 2809 eingetragenen Drahtwerk Becker-Prünte GmbH, August-Becker-Str. 10, 45711 Datteln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bettina Becker-Preyer, August-Becker-Str. 10, 45711 Datteln
Geschäftszweig: Produktion, Veredelung, Großhandel, Im- und Export von Verzugsmatten und Gittermatten aller Art nebst Zubehör für die verschiedensten Anwendungsbereiche
ist am 14.12.2023, um 11:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dipl.-Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange-Wanne 57, 45665 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 990/23
Amtsgericht Bochum, 14.12.2023
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