Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 88/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28922 eingetragenen DREY Personalservice GmbH, Bredeneyer Str. 2 b, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Johannes Ranft, Kemmannsweg 36, 45219 Essen und Frau Natalie Christina Ranft, Kemmannsweg 36, 45219 Essen
Geschäftszweig: Die Erbringung von Personaldienstleistungen aller Art…
ist am 02.07.2024, um 10:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gregor Bräuer, Berliner Allee 44, 40212 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
160 IN 88/24
Amtsgericht Essen, 02.07.2024
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