Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 91/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99336 eingetragenen DS³ – DirectSelling Support Software GmbH, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denis Zimmer, Am Greinshof 12, 50999 Köln
Geschäftszweig: – die Entwicklung, Wartung und der Vertrieb von Software, insbesondere Unternehmens- & Support Software für alle Bereiche des Direktvertriebs,
ist am 11.05.2024, um 14:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d’Avoine, Im Zollhafen 22, 50678 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 91/24
Amtsgericht Köln, 11.05.2024
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