In dem Insolvenzeröffnungsverfahren betreffend das Vermögen der Duisburger Straße 10 Verwaltungs-GmbH & Co. KG
c/o NDC Real Estate Consulting GmbH
Alleestraße 12, 14469 Potsdam
– nachfolgend der Schuldner –
wird heute, um 12.00 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er wird ermächtigt, mit rechtlicher Wirkung für den Schuldner zu handeln, ist jedoch verpflichtet, diese Befugnis nur wahrzunehmen, soweit es zur Erfüllung seiner Aufgabe schon vor der Verfahrenseröffnung dringend erforderlich ist.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und die ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Mißachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Der Sachverständige ist ferner berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen. Dies gilt insbesondere auch im Verhältnis zu Banken, Sparkassen, sonstigen Kreditinstituten, Versicherungen sowie gegenüber dem Finanzamt.
Rechtsmittelbelehrung:
Die gegen diesen Beschluss statthafte sofortige Beschwerde kann binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen entweder ab persönlicher postalischer Zustellung (Brief) oder ab öffentlicher Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de schriftlich oder persönlich zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht – Insolvenzgericht – Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam eingelegt werden.
Potsdam, 16. Juni 2022, Amtsgericht Potsdam
Amtsgericht Potsdam Aktenzeichen: HRA 5699 P | Bekannt gemacht am: 05.10.2012 19:14 Uhr |
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr: | |
Neueintragungen | |
04.10.2012 | |
HRA 5699 P: Duisburger Straße 10 Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Potsdam, c/o NDC Real Estate Consulting GmbH, Alleestraße 4, 14469 Potsdam (Der Zweck der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten von Teileigentumseinheiten sowie den Umbau und Umnutzung an der Immobilie „Duisburger Straße 10 in Berlin. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte, Handlungen und Rechtsgeschäfte vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen, die zur Erreichung dieses Geschäftszweckes erforderlich oder dienstlich sind.). Inländische Geschäftsanschrift: c/o NDC Real Estate Consulting GmbH, Alleestraße 4, 14469 Potsdam; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Duisburger Straße 10 Verwaltungs GmbH, Potsdam (Amtsgericht Potsdam, HRB 25381 P); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 46774) nach Potsdam verlegt. Die Firma ist geändert von vormals: Platin 780. GmbH & Co. Verwaltungs KG. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 06.02.2012 |
Kommentar hinterlassen