Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 65/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22532 eingetragenen e-com group GmbH, Maxstr. 16, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Vocke, Kaiserei 3, 45289 Essen
Geschäftszweig: Das Halten v. Beteiligungen jeglicher Art, insb. industrieller Beteiligungen u. a.
ist am 15.03.2024, um 11:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 65/24
Amtsgericht Essen, 15.03.2024
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