36e IN 585/23 In dem Verfahren über den Antrag
eagle eye technologies GmbH, Haubachstraße 8, 10585 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Johannes Ludwig und Martin Weigel
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 113594
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 31.01.2023 um 16:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 31.01.2023
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