Bericht zur vorläufigen Insolvenzanordnung
Amtsgericht Bückeburg – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 47 IN 122/24
Datum der Anordnung: 23.12.2024, 12:01 Uhr
1. Betroffene Gesellschaft:
ECOBETON Deutschland GmbH
Adresse: Vor dem Deister 32, 31552 Rodenberg
Registergericht: Amtsgericht Stadthagen
Handelsregister-Nr.: HRB 2527
Vertreten durch: Dirk Plewka (Geschäftsführer), Vor dem Deister 32, 31552 Rodenberg
2. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Am 23.12.2024 um 12:01 Uhr hat das Amtsgericht Bückeburg im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens die vorläufige Verwaltung des Vermögens der ECOBETON Deutschland GmbH angeordnet. Ziel ist es, das Vermögen der Antragstellerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
3. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Dipl.-Kfm./StB. Jan-Christoph Krüger
KMP Krüger Meyer Polonius
Adresse: Berliner Straße 4, 30916 Isernhagen
Telefon: 0511/8781224-0
Telefax: 0511/8781224-9
E-Mail: j.c.krueger@kanzlei-kmp.de
4. Einschränkungen für die Antragstellerin:
Verfügungen nur mit Zustimmung: Alle Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Anweisung an Schuldner: Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Zahlungen oder sonstige Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
5. Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
6. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung können folgende Rechtsmittel eingelegt werden:
Sofortige Beschwerde durch die Antragstellerin:
Frist: Zwei Wochen
Einreichung:
Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg
Alternativ: Zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts (Frist gewahrt, wenn der Beschwerdeeingang rechtzeitig beim Amtsgericht Bückeburg erfolgt).
Form:
Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll
Beschwerdeschrift muss unterzeichnet sein und die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten.
Sofortige Beschwerde durch Gläubiger:
Diese kann eingelegt werden, um das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 zu rügen.
7. Fristbeginn:
Die Frist für die Beschwerde beginnt:
Mit der Zustellung des Beschlusses oder
Mit der Verkündung des Beschlusses oder
Mit der öffentlichen Bekanntmachung (zwei Tage nach der Veröffentlichung).
Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
8. Elektronische Kommunikation:
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Eine einfache E-Mail genügt nicht.
Elektronische Dokumente müssen entweder:
Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder
Über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden (z. B. Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach – EGVP).
Weitere Informationen zu den technischen Anforderungen finden sich unter www.justiz.de.
Zusammenfassung:
Das Amtsgericht Bückeburg hat im Insolvenzantragsverfahren der ECOBETON Deutschland GmbH am 23.12.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Dipl.-Kfm./StB. Jan-Christoph Krüger wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen dürfen nur mit dessen Zustimmung erfolgen. Schuldner der Antragstellerin werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung des Beschlusses zu leisten.
Amtsgericht Bückeburg, 23.12.2024
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