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Insolvenz: EEG Autark GmbH + Interview mit Verbraucheranwalt Jens Reime

geralt (CC0), Pixabay
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Az.: 810 IN 221/24 E In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EEG Autark GmbH, Tower 185, Friedrich-Ebert-Anlage 35 – 37, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104855), vertr. d.: 1. Miriam Laudan, (Geschäftsführerin (Amt niedergelegt)), 2. Zukunft Energie Holding 8 GmbH, Reuttier Straße 40, 89231 Neu-Ulm, (Gesellschafterin), vertr. d.: 2.1. Constantin Seretoulis, (Geschäftsführer), ist am 07.03.2024 um 14.55 Uhr gegen die Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Zum vorläufigen starken Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Eike Edo Happe, Junghofstraße 22-26, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 74 74 89 80, Fax: 069/ 74 74 89 81 0, E-Mail: frankfurt@eckert.law, Internet: www.eckert.law bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.03.2024

Interview mit Verbraucheranwalt Jens Reime zur Insolvenzmeldung:

Interviewer: Guten Tag, Herr Reime. Vielen Dank, dass Sie sich heute die Zeit für dieses Interview nehmen. Wie Sie wissen, wurde kürzlich über das Vermögen der EEG Autark GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Können Sie uns zunächst einen Überblick über die Situation geben?

Jens Reime: Natürlich, gerne. Die EEG Autark GmbH, ein Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main, hat offensichtlich finanzielle Schwierigkeiten und musste Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Frankfurt hat daraufhin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen, was bedeutet, dass das Unternehmen nun nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann. Dr. Eike Edo Happe wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, um die Geschäfte zu übernehmen und den Insolvenzprozess zu steuern.

Interviewer: Was bedeutet diese Entwicklung für die Verbraucher, die möglicherweise Geschäftsbeziehungen mit der EEG Autark GmbH hatten?

Jens Reime: Für Verbraucher, die Dienstleistungen oder Produkte von der EEG Autark GmbH bezogen haben, ist es wichtig, jetzt aktiv zu werden. Zunächst sollten sie prüfen, ob und in welcher Form sie Ansprüche gegen das Unternehmen haben. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn bereits bezahlte Leistungen nicht erbracht wurden.

Interviewer: Und wie sollten betroffene Verbraucher mit ihren Ansprüchen umgehen?

Jens Reime: Betroffene Verbraucher sollten ihre Ansprüche so schnell wie möglich beim vorläufigen Insolvenzverwalter anmelden. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen, wie Vertragsdokumente und Zahlungsbelege, sorgfältig zu sammeln und bei der Anmeldung der Forderungen beizufügen. Die Kontaktdaten des Insolvenzverwalters, in diesem Fall Dr. Eike Edo Happe, sind öffentlich zugänglich.

Interviewer: Gibt es etwas, das Verbraucher jetzt vermeiden sollten?

Jens Reime: Ja, Verbraucher sollten unbedingt darauf achten, keine weiteren Zahlungen an die EEG Autark GmbH zu leisten, solange das Verfügungsverbot besteht. Zudem rate ich dazu, keine voreiligen Vereinbarungen zu treffen oder Verträge zu kündigen, ohne vorher rechtlichen Rat eingeholt zu haben. Jeder Schritt sollte sorgfältig geprüft werden, um die eigenen Rechte und Ansprüche nicht zu gefährden.

Interviewer: Zum Abschluss, Herr Reime, haben Sie noch einen allgemeinen Rat für Verbraucher in solchen Situationen?

Jens Reime: In solchen Fällen ist es essenziell, Ruhe zu bewahren und sich umfassend zu informieren. Verbraucher sollten sich nicht scheuen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, sei es durch einen Verbraucherschutzverband oder einen spezialisierten Rechtsanwalt. Nur so können sie sicherstellen, dass ihre Interessen im Insolvenzverfahren bestmöglich vertreten werden.

Interviewer: Herr Reime, vielen Dank für Ihre Einsichten und Ratschläge. Wir sind sicher, dass unsere Leser Ihre Expertise zu schätzen wissen.

Jens Reime: Es war mir ein Vergnügen. Ich hoffe, dass meine Hinweise den Betroffenen helfen, in dieser Situation die richtigen Schritte zu unternehmen.

www.rechtsanwalt-reime.de

 

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