Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 60/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 28842 eingetragenen Einrichtungshaus Roth GmbH & Co. KG Köln, Hohenstaufenring 57, 50674 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 81932 eingetragene Roth Möbel Beteiligungs-GmbH GmbH, Hohenstaufenring 57, 50674 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Roth, Hohenstaufenring 57, 50674 Köln,
ist am 14.04.2025, um 10:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Ingrid Trompertz, An der Hausenkaule 10, 50354 Hürth bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70c IN 60/25
Amtsgericht Köln, 14.04.2025
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