Im Insolvenzverfahren der ElbNet AG, ansässig am Nindorfer Deichfeld 9 in 21706 Drochtersen und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Tostedt unter HRB 205996, vertreten durch den Gesellschafter Kevin Limberg, gab es eine bedeutende Entwicklung. Das Amtsgericht Stade hat mit dem Aktenzeichen 73 IN 94/23 am 11. Januar 2024 einen Beschluss vom 9. Januar 2024 aufgehoben. Dieser ursprüngliche Beschluss hatte die vorläufige Verwaltung des Vermögens der ElbNet AG angeordnet und Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters für wirksam erklärt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Dr. Malte Köster von der Kanzlei WILLMERKÖSTER in Bremen bestellt worden.
Gläubiger der ElbNet AG wurdendamals aufgefordert, ihre Forderungen nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses geltend zu machen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Zudem wurde eine Rechtsmittelbelehrung hinzugefügt, die besagt, dass die Entscheidung durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann. Diese Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Stade einzureichen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Des Weiteren enthält die Mitteilung Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 der DS-GVO, mit einem Verweis auf die Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Stade auf ihrer Webseite.
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Ergänzung
Herr Limberg, der von der Co.net Verbrauchergenossenschaft teilt uns mit das der Insolvenzantrag erledigt sei. Gleichzeitig teilt er uns mit das die Co.net Verbrauchergenossenschaft nichts mit dem genannten Unternehmen zu tun habe.
FireShot Capture 047 – ElbNet AG, Drochtersen – www.northdata.de
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