In dem Verfahren über den Antrag der Element Invest Verwaltungs GmbH zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde vom Amtsgericht Heilbronn folgender Beschluss gefasst:
Ab dem 09.01.2024 sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, ausgenommen bei unbeweglichen Gegenständen. Rechtsanwalt Dr. jur. Tibor Braun wird als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen seiner Zustimmung. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin und ist zur Eröffnung von Sonderkonten berechtigt.
Zur Sicherung des Vermögens und Aufklärung der Vermögensverhältnisse darf der Insolvenzverwalter Geschäftsräume betreten, Bücher einsehen und Auskünfte einfordern. Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt elektronisch und bleibt für die Dauer der Anordnung gespeichert.
Rechtsbehelfe gegen diesen Beschluss können innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Heilbronn eingelegt werden, entweder schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Sowohl der Schuldner als auch die Gläubiger können Beschwerde einlegen, speziell bei der Rüge des Fehlens internationaler Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens. Elektronische Dokumente können für Rechtsbehelfe genutzt werden, jedoch ist die Einlegung per E-Mail nicht zulässig.
Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn – Insolvenzgericht – vom 09.01.2024.
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