Im Insolvenzeröffnungsverfahren bezüglich der EnergieMax GmbH, registriert beim Amtsgericht Neuruppin unter HRB 12366 NP und ansässig in der Feldstraße 6, 16761 Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Florian Dinse, Allee der Kosmonauten 21 a, 10315 Berlin, wurde am 28. Dezember 2023 um 11:00 Uhr folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Gemäß §§ 21, 22 InsO wird Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Straße 8, 14467 Potsdam, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der EnergieMax GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin einzureichen. Die Zustellung des Beschlusses erfolgt entweder direkt oder durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die öffentliche Bekanntmachung gilt zwei Tage nach Veröffentlichung als wirksam (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung und die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, per Telefax, elektronisch oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Rechtsbehelfe, eingereicht durch Rechtsanwälte, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, müssen als elektronisches Dokument eingereicht werden. Dieses muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Nähere Informationen zu den Übermittlungswegen finden sich in § 130a der Zivilprozessordnung und der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).
Neuruppin, den 28. Dezember 2023
15 IN 265/23
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