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Insolvenzeröffnung: Dolphin Capital 152. Projekt GmbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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531 IN 109/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dolphin Capital 152. Projekt GmbH & Co. KG, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRA 202678), vertr. d.: 1. AS Elbe X Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Lundehn, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Liquidator), 2. Charles Smethurst, (persönlich haftender Gesellschafter), wird der Beschluss vom 28.06.2021 wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. §§ 4 InsO, 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass das Rubrum zum Zeitpunkt der Eröffnung richtigerweise wie folgt lautet:

Dolphin Capital 152. Projekt GmbH & Co. KG, In den Kolkwiesen 68, 30851 Langenhagen (AG Hannover, HRA 202678),
vertreten durch:
1. AS Elbe X Beteiligungs GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Falk Holtmann, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer),
2. Charles Smethurst, (persönlich haftender Gesellschafter),
. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 – 31, 28195 Bremen oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 13.09.2021

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