Das Amtsgericht Neuruppin hat am 22. Januar 2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GUT-Massivhaus GmbH (HRB 12889) angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Karstädt wird durch den Geschäftsführer Alfons Johannes Tewes vertreten.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Busching aus Neubrandenburg ernannt. Mit der Anordnung sind folgende Maßnahmen verbunden:
- Die GUT-Massivhaus GmbH darf keine Verfügungen mehr über ihr Vermögen treffen.
- Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Unternehmensvermögen, einschließlich Bankguthaben und Forderungen, liegt ab sofort beim vorläufigen Insolvenzverwalter.
- Schuldner des Unternehmens werden angewiesen, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung der Anordnung zu leisten.
Diese Maßnahmen dienen dazu, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten. Der Beschluss entfaltet zudem die Wirkungen gemäß § 240 ZPO.
Das weitere Verfahren wird zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob es zu einer Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens kommt.
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